Tipps zur Vermietung

Um einen Gast von Ihrer Ferienunterkunft zu überzeugen, spielen Inhalt und Qualität der Bilder eine wichtige Rolle. Die wichtigsten Voraussetzungen für gelungene Fotos sind eine Digitalkamera und Sonnenschein. Bei gutem Wetter wirkt nicht nur die Außenaufnahme freundlicher, auch Innenaufnahmen profitieren von einer guten Belichtung. Detailaufnahmen wie ein gedeckter Esstisch sind ein schönes Motiv, vermitteln jedoch keinen Eindruck vom Raum. Achten Sie daher auch darauf, dem Gast einen Überblick zu geben. Um einen Raum in seiner vollen Größe abzulichten, empfiehlt es sich, von einer Ecke des Raumes zur diagonal gegenüberliegenden Ecke zu fotografieren. So bekommt der Gast ein Gefühl für die Raumaufteilung.
Der Mietpreis setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Um den idealen Preis zu finden, sollten Sie sich unter anderem folgende Fragen stellen:

- Vermiete ich ganzjährig?
- Wie viele Nächte sollte ein Gast bleiben, damit es sich für mich lohnt?
- Rechne ich pro Person oder Wohneinheit ab?
- Welche zusätzlichen Leistungen biete ich an?

Bei einer ganzjährigen Vermietung sollte der Übernachtungspreis je Saison variieren. Saisonzeiten helfen Ihnen, sich den buchungsstarken bzw. buchungsschwachen Monaten anzupassen. Mit einem Mindestaufenthalt können Sie festlegen, ab wie vielen Nächten Ihre Ferienunterkunft zur Vermietung freigegeben ist. Bestimmen Sie zudem, ob Ihr Preis pro Nacht für die gesamte Ferienunterkunft oder eine bestimmte Anzahl an Gästen gültig ist. Wenn Sie Zusatzleistungen anbieten, können weitere Kosten entstehen. Legen Sie daher verbindliche oder eventuelle Zusatzkosten, wie Endreinigung, Bettwäsche oder Handtücher fest.
Ja, Sie können eine Gebühr für die Endreinigung verlangen. Wichtig dabei ist nur, dass Sie dies in Ihren Preisangaben deutlich machen. Neben den Preisen pro Nacht müssen auch alle verbindlichen Zusatzkosten (wie zum Beispiel die Endreinigung) angeben werden, damit dem Gast der tatsächliche Endpreis korrekt angezeigt wird. Falls die Kosten für die Endreinigung bereits in Ihrem geforderten Mietpreis pro Nacht inbegriffen sind, machen Sie dies bitte durch eine kurze Anmerkung deutlich. So fühlen sich Gäste ausreichend informiert.
Einige Gastgeber:innen verlangen eine Kaution, um sich gegen eventuelle Schäden, die während der Vermietung entstehen können, abzusichern. Dies ist rechtlich durchaus vertretbar. Falls Sie sich entscheiden, eine Kaution zu verlangen, sollte dies Mietinteressenten bereits vor der Buchung eindeutig mitgeteilt werden. Keinesfalls sollte eine Kaution erst nach Abschluss des Mietvertrages verlangt werden – diese versteckten Kosten sind nicht erlaubt.

Ob das Verlangen einer Kaution üblich ist, hängt unter anderem vom Urlaubsziel ab. In Spanien und Frankreich verlangen viele Gastgeber:innen eine Kaution, in Deutschland ist dies seltener der Fall.
Eine Mietanfrage sollte Ihnen suspekt erscheinen, wenn der Gast mit einem Scheck bezahlen möchte. Schecks können noch mehrere Wochen nach Ausstellung gesperrt werden. Aus diesem Grund sind auch Gastgeber:innen häufig Opfer von Scheckbetrüger:innen. Daher sollten Sie stets eine Überweisung verlangen. Diese sind unwiderruflich. Im Zweifelsfall sollten Sie suspekte Mietanfragen ablehnen.
Vereinbaren Sie während oder nach Vertragsschluss mit Ihrem Gast eine Uhrzeit für die Schlüsselübergabe. Zu diesem Termin sollten Sie oder eine Person Ihres Vertrauens zugegen sein, um die Gäste zu begrüßen und durch die Ferienunterkunft zu führen. Es empfiehlt sich auch, telefonisch für den Gast erreichbar zu sein, falls z. B. Verspätungen eintreten.
Wenn Ihre Gäste Ihre Ferienunterkunft wie beschrieben vorfinden und alle versprochenen Leistungen erhalten, gibt es keinen Grund für Unzufriedenheit. Dabei sollten Sie darauf achten, Informationen wie Preise, besondere Angebote oder Zusatzleistungen immer aktuell zu halten. Des Weiteren sollten eine korrekte Schlüsselübergabe sowie eine vollständige Reinigung vor und nach der Vermietung gewährleistet sein. Wichtig ist zudem, immer für den Gast ansprechbar zu sein, ohne sich aufzudrängen. Wenn Sie zusätzlich noch auf einen guten Zustand Ihrer Unterkunft achten, steht einem tollen Urlaub mit zufriedenen Gästen nichts mehr im Wege.
Grundsätzlich sollten Sie sich als Gastgeber:in mit einem Mietvertrag gegen alle Eventualitäten absichern. Sprechen Sie mit dem Gast vorab alle Möglichkeiten durch. So wissen Sie im Ernstfall, was zu tun ist und bekommen zudem einen persönlichen Eindruck von Ihrem Gast. Dies ist bereits ein guter Schutz gegen Betrüger:innen. Der Mietvertrag sollte bestenfalls bereits einige Zeit vor der Anreise des Gastes unterschrieben vorliegen.

Legen Sie im Mietvertrag Zahlungsmodalitäten und Stornobedingungen fest. Leistet Ihr Gast zum Beispiel eine Anzahlung per Überweisung, haben Sie bereits einen Teil des Mietpreises sicher. Der Restbetrag ist dann bei An- oder Abreise zu zahlen. Bestehen Sie zudem auf die Vollständigkeit der Kontaktdaten Ihres Gastes. So haben Sie stets die Möglichkeit, Ihren Gast zu kontaktieren. Hier finden Sie einen Mustermietvertrag, den Sie sich herunterladen und nutzen können.
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“, zu Deutsch „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Mit SEPA wird also ein europaweit einheitliches Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Dies bedeutet konkret, dass bei Überweisungen und Lastschriften nun nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl, sondern die IBAN-Nummer wichtigste Kennziffer ist. Die IBAN ist die internationale Bankkontonummer und setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer. Bei der Überweisung ins Ausland muss zudem der BIC angegeben werden. Dieser international standardisierte Bank-Code ist vergleichbar mit der Bankleitzahl und wird noch bis zum 01.02.2016 für Überweisungen ins Ausland nötig sein.

IBAN und BIC finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Kontoauszug. Eine Überweisung können Sie wie gewohnt tätigen. Die Kontokennungen Ihres Vertragspartners finden Sie zum Beispiel auf dessen Rechnung. Bei Lastschriften erhalten Sie eine Information über die Umstellung durch den Lastschrifteinreicher. Hier müssen Sie unter Umständen die ermittelte IBAN und BIC überprüfen und bestätigen.

Das SEPA-Verfahren ist ab dem 01.02.2014 in den 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz gültig.

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