Fahrrad 5 EUR, pro Tag
Die Unterkunft unterliegt einer Beherbergungssteuer von 5 % pro Übernachtung, die für Erwachsene ab 19 Jahren zu zahlen ist.
Befrei sind:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr; bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“ gilt die Befreiung auch für die Begleitperson.
Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Leipzig übernachten müssen, ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für die Begleitperson.
Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind.