"Beherbergungssteuer":
Die Stadt Leipzig erhebt seit dem 01.04.2023 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer entsprechend ihrer Beherbergungssteuersatzung.
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Leipzig entgeltlich in Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen) übernachten.
Die Beherbergungssteuer beträgt 5% auf entgeltliche Übernachtungsleistungen, ohne Frühstück, welche im Übernachtungspreis bereits enthalten sind.