Mit der Buchung der Ferienwohnung erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden. Diese gelten als Ersatz für einen Mietvertrag:
§ 1
Mietgegenstand
"Möwennest" in der Villa Medici, Wohnung Nr. 8 Dachgeschoss mit ca. 40 qm, Wilhelmstrasse 11, 26548 Norderney. Die Wohnung besteht aus zwei Räumen (Schlafzimmer, Wohnzimmer mit angrenzender Küche) sowie einem Flur und Bad. Die Ferienwohnung wird mit folgender Ausstattung vermietet und ist mit folgendem Zubehör eingerichtet: u.a. Backofen, Boostersitz, Flachbild-TV, Geschirrspülmaschine, Haarfön, Internetradio, Kaffeemaschine, Kinderbett, Mikrowelle, Stabmixer, Staubsauger, Toaster, Wasserkocher, Waschmaschine und Trockner (stehen der Allgemeinheit zur Verfügung).
§ 2
Mietdauer und Personenanzahl
vom xxx (Anreise ab 16:00 Uhr) bis zum xxx (Abreise bis 10:00 Uhr); x Personen
Sollte sich eine erhöhte Personenanzahl zu der, die über hiesige Plattform angegeben wurde, ergeben, so ist dies vor Anreise an den Vermieter mitzuteilen. Die maximale Belegung der Ferienwohnung darf vier Personen nicht überschreiten. Die Ferienwohnung darf von dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zu Urlaubszwecken genutzt werden.
§ 3
Mietbedingungen
3.1 Sorgfaltspflicht und Haftung
Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und Schäden von ihr fernzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, die Fenster und Türen bei Unwetter und Frost zu schließen, mit Elektrizität und Gas sorgfältig umzugehen, die sanitären Anlagen und Einrichtungen schonend zu benutzen. Dazu gehören ebenfalls keine Abfälle, Asche, Binden, Tampons, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Schuldhaft verursachte Schäden sind von dem Mieter zu ersetzen.
Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf Ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen (spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag). Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Schuldhafte Unterlassung verpflichtet den Mieter zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens.
3.2 Restriktionen
Rauchen sowie Haustiere sind in der Ferienunterkunft nicht gestattet.
3.3 Reinigung des Mietobjekts
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Mietende besenrein zu übergeben. Dies beinhaltet auch das Spülen des Geschirrs (und Ausräumen des Geschirrspülers) sowie die Entleerung der Müllgefäße in die dafür vorgesehenen Behälter.
§ 4
Haftung
Die Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
§ 5
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi-Nutzung
5.1
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den WLAN- Zugang zu starten.
5.2
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.
§ 6
Hausordnung
Der Mieter verpflichtet sich, die zum Reisezeitraum gültige Hausordnung einzuhalten. Diese hängt im allgemeinen Treppenhaus des Vermietsobjektes aus.