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Als Vermieter einer Ferienwohnung stellen Sie eine Unterkunft gegen die Zahlung eines vorher festgelegten Betrages bereit. Der Gast reserviert die Unterkunft für einen fest definierten Zeitraum. Somit schließen Sie mit dem Gast einen Mietvertrag auf Zeit. Den Zeitraum bestimmen Sie individuell. Hierbei richten Sie sich in der Regel nach den Wünschen und Vorstellungen der Gäste. Sie entscheiden individuell, ob Sie die Wohnung für eine oder zwei Nächte oder nur wochenweise vermieten möchten.
Abhängig von der Saison kann es empfehlenswert sein, die jeweiligen Entscheidungen anzupassen. Bei jeder Vermietung senden Sie an den Gast eine Buchungsbestätigung. Wenn Sie dies bislang nicht so gehandhabt haben, sollten Sie Ihre Praxis ändern. Für Sie als Vermieter ist die Buchungsbestätigung ein wichtiger Nachweis der Vermietung, den Sie bei Bedarf zur Hand haben müssen.
Wie es der Name bereits verrät, bestätigen Sie mit einem Dokument die Vermietung Ihrer Ferienwohnung für einen bestimmten Zeitraum. Die Bestätigung der Buchung über eine Unterkunft ist ein rechtsverbindlicher Vertrag. Sie senden ihn an den Gast und behalten ein Exemplar bei sich. Es dient als Nachweis, dass Sie dem Gast Ihre Unterkunft zur Verfügung stellen. Darüber hinaus benötigen Sie die Bestätigung, um Ihre Einnahmen beim Finanzamt nachzuweisen. Sollte es zu Rechtsstreitigkeiten im Kontext der Buchung kommen, ist die Buchungsbestätigung ein wichtiges Beweisstück.
Wenn Sie einem Gast eine Bestätigung der Buchung über die Anmietung der Ferienwohnung senden, schließen Sie mit ihm einen rechtsverbindlichen Vertrag ab. Ein Vertragsabschluss beinhaltet Vorgaben, an die Sie sich halten müssen. Gleiches gilt für Ihren Vertragspartner.
Bei einem Buchungsvertrag für eine Ferienwohnung ergeben sich in der Regel folgende Verpflichtungen:
Es ist üblich, im Vertrag Zusatzleistungen zu definieren, die der Gast während der Mietzeit nutzen darf. Die Leistungen variieren entsprechend der Bedürfnisse des Gastes. Zu diesen Leistungen können gehören:
Die Zusatzleistungen sind von der Lage, der Größe und der Ausstattung der Ferienwohnung abhängig. Beachten Sie, dass der Gast nur einen Anspruch auf die Ausstattung hat, die im Vertrag vereinbart ist.
Eine Verpflichtung aus Buchungsverträgen ergibt sich nicht nur für Sie als Vermieter. Auch der Gast muss die Vereinbarungen einhalten, die in dem Vertrag für seine Seite getroffen wurden.
Folgende Bedingungen ergeben sich für den Gast:
Sie können weitere individuelle Vereinbarungen treffen, etwa über die Nutzung eines Gartens oder eines Parkplatzes. Gültigkeit haben die Bestimmungen, die Sie gemeinsam in den Vertrag aufnehmen. Als Vermieter haben Sie das Recht, Einschränkungen zu definieren. So können Sie beispielsweise festlegen, dass die Nutzung des gesamten Gartens nicht gestattet ist. Diese Praxis ist üblich, wenn sich die Ferienwohnung auf dem Grundstück befindet, auf dem Sie selbst wohnen.
Die Buchungsbestätigung ist ein wichtiges Dokument, da Sie gemeinsam mit dem Gast einen schuldrechtlichen Vertrag schließen. Dies bedeutet, dass beide Parteien aus dem Vertrag Ansprüche herleiten können. Als Vermieter haben Sie den Anspruch auf die Bezahlung der Miete. Der Gast hat den Anspruch auf eine Ferienwohnung, die der vertraglichen Beschreibung entspricht. Weitere Ansprüche bestehen auf vereinbarte Zusatzleistungen und die Einhaltung der hygienischen Bestimmungen. Sollte es Probleme geben, bildet der Vertrag die Grundlage für die Herleitung schuldrechtlicher Ansprüche. Allein aus diesem Grund sollten Sie auf die Schließung eines Buchungsvertrages nicht verzichten.
Es gibt verschiedene Vorgaben, nach denen Sie als Vermieter die Buchungsbestätigung gestalten sollten. Grundsätzlich sind Sie in der Gestaltung der Form frei. Wichtig ist nur, dass die Buchungsbestätigung alle relevanten Informationen erhält.
In den Kopf der Ferienwohnung gehören Informationen wie der Name des Vermieters, die Anschrift der Ferienwohnung sowie Kontaktinformationen. Geben Sie eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind.
Definieren Sie den exakten Aufenthaltszeitraum, in dem der Gast die Ferienwohnung nutzt. Dies ist auch bei kurzen Aufenthalten, etwa an einem oder zwei Tagen, notwendig. Nur so können Sie nachweisen, wann sich welcher Mieter in Ihrer Ferienwohnung aufgehalten hat. Als Vermieter sollten Sie außerdem die Anzahl der Gäste festhalten und vermerken, wie viele Erwachsene und Kinder die Buchung umfasst.
Fassen Sie im Mietvertrag die wichtigsten Details über das Ferienhaus zusammen. Dazu gehören unter anderem die Größe, die Anzahl der Räume und die Ausstattung von Küche und Badezimmer. Erwähnen Sie Details über die Nutzung eines Balkons, einer Terrasse oder eines Gartens. Geben Sie an, wie viele Schlafplätze in der Unterkunft vorhanden sind und ob eine Aufbettung für Babys oder Kinder möglich ist.
Als Vermieter entscheiden Sie, ob Sie Haustiere in der Ferienwohnung zulassen möchten oder nicht. Beides sollten Sie in der Buchungsbestätigung schriftlich festhalten.
Listen Sie alle Preise für die vereinbarten Leistungen detailliert auf. Dies gilt für den Übernachtungspreis, aber auch für Zusatzleistungen wie Bettwäsche, eine Aufbettung oder den Aufpreis für die Mitnahme eines Haustieres. Sollten Sie Kosten für die Endreinigung in Rechnung stellen, müssen Sie diese als Vermieter ebenfalls auflisten.
Es kann immer vorkommen, dass ein Gast die Reise nicht antreten kann. In diesem Fall haben Sie als Vermieter das Recht, eine Gebühr für die Stornierung zu verlangen. Listen Sie diese Gebühren im Detail auf und geben Sie den Zeitraum an, in dem eine Stornierung kostenlos möglich ist.
Der Einfachhalt halber können Sie ein Formular entwerfen, das alle relevanten Informationen enthält. Dieses Formular passen Sie an den jeweiligen Gast an. Dies sorgt für Übersichtlichkeit und ist einfach zu realisieren.
Der verbindliche Versand des Vertrages an den Gast ist erst dann möglich, wenn dieser den Beherbergungsvertrag bestätigt hat. Liegt nur eine unverbindliche Anfrage für einen Zeitraum vor, sind Sie als Vermieter nicht berechtigt, eine Buchungsbestätigung zu versenden. Sie müssen zwingend die sogenannte Willenserklärung des Mieters abwarten.
Es ist wichtig, dass Sie zwischen einer Reservierung und einem Beherbergungsvertrag unterscheiden. Eine bloße Reservierung hat keine rechtliche Relevanz. Die eigentliche Buchung kommt erst mit der Buchungsbestätigung zustande.
Die Bestätigung Ihrerseits für die Vermietung einer Ferienunterkunft ist in jedem Fall verbindlich. Beachten Sie deshalb die Rechtsfolgen, falls Sie Ihren Teil des Vertrages nicht erfüllen können. In diesem Fall kann der Gast einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Anders betrachtet haben Sie einen Anspruch auf die Zahlung der Miete für den gebuchten Zeitraum. Hier ist auch eine mündliche Willenserklärung des Gastes rechtsverbindlich. Sollte der Gast den Termin nicht wahrnehmen können, hätten Sie Anspruch auf die Zahlung der ausstehenden Summe. Sie haben aber grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag aus Gründen der Kulanz zu widerrufen. Somit ist es wichtig zu wissen, dass sich die Rechtsverbindlichkeit nicht automatisch ergibt. Sie müssen nicht zwingend einen Schadenersatz fordern und der Gast muss es auch nicht. Wenn Sie sich über die Vertragsauflösung einig sind, ist dies im Sinne des Gesetzes vollkommen legitim.
Viele Anbieter nutzen Portale für die Vermietung ihrer Ferienwohnung. Hier kann es sein, dass das Portal eine automatische Buchungsbestätigung versendet. Da auch diese eine rechtliche Relevanz hat, ist es wichtig, dass Sie sich vorab über die Richtlinien informieren. Die Mail gilt auch dann als zugestellt, wenn sie im Spamordner landet.
Die Buchungsbestätigung gilt als verbindlicher Beherbergungsvertrag. Dieser Vertrag kommt in dem Augenblick zustande, in dem beide Parteien in die Buchung eingewilligt haben. Die Reservierung der Ferienwohnung wird in der Regel dann verbindlich, wenn der Gast die Anzahlung oder den Kaufpreis zahlt. Alternativ kann der Beherbergungsvertrag durch den Klick auf einen Button bei digitalem Vertragsabschluss zustande kommen.
Die Buchungsbestätigung ist ein Dokument, das den Gast zur Anreise und zur Nutzung der Ferienwohnung berechtigt. Auf der anderen Seite hat er die Pflicht, die Zahlung zu leisten. Gleichermaßen haben Sie die Pflicht, die Ferienwohnung wie beschrieben zur Verfügung zu stellen. Der Mieter kann den Vertrag stornieren, doch in diesem Fall steht Ihnen als Vermieter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 Prozent zu. Wenn der Beherbergungsvertrag rechtskräftig ist, kann keiner der beiden Parteien allein vom Vertrag zurücktreten.
Bei der Sofortbuchung ist bei vielen Buchungsportalen obligatorisch. Der Gast möchte das Angebot annehmen, die Zahlung ist sofort fällig. Die Buchungsbestätigung folgt automatisch. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie die Portale dennoch nutzen. Deaktivieren Sie die Funktion der Sofortbuchung, wenn Sie nicht wünschen, dass eine automatische Buchungsbestätigung durch das Portal versendet wird.
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