© Firmbee - Pixaby
Als Vermieter einer Ferienwohnung möchten Sie nicht nur Buchungen generieren, sondern auch Sicherheit – für sich selbst und Ihre Gäste. Eine gut formulierte Buchungsbestätigung schafft genau das: Verlässlichkeit, Transparenz und Vertrauen. Doch was genau gehört in eine Buchungsbestätigung? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten und welche Inhalte nicht fehlen dürfen, um eine klare und rechtssichere Bestätigung an Ihre Gäste zu schicken.
Im Rahmen der Ferienvermietung stellen Sie eine Unterkunft gegen die Zahlung eines vorher festgelegten Betrages an einen Gast bereit. Der Gast darf die Unterkunft hierbei für einen fest definierten Zeitraum nutzen. Somit schließen Sie mit dem Gast einen Mietvertrag auf Zeit.
Bei jeder Vermietung sollten Sie daher dem Gast eine Buchungsbestätigung senden. Wie es der Name bereits verrät, bestätigen Sie mit diesem Dokument die Vermietung Ihrer Ferienwohnung für den gebuchten Zeitraum. Die Buchungsbestätigung ist hierbei ein rechtsverbindlicher Vertrag. Sie dient als Nachweis, dass Sie dem Gast Ihre Unterkunft zur Verfügung stellen. Darüber hinaus benötigen Sie die Bestätigung, um Ihre Einnahmen z.B. für die Versteuerung beim Finanzamt nachzuweisen. Sollte es zu Rechtsstreitigkeiten im Kontext der Buchung kommen, ist die Buchungsbestätigung ein wichtiges Beweisstück.
Wenn Sie einem Gast eine Bestätigung der Buchung über die Anmietung der Ferienwohnung senden, schließen Sie - wie bereits erklärt - mit ihm einen rechtsverbindlichen Vertrag ab. Ein Vertragsabschluss beinhaltet Vorgaben, an die Sie sich halten müssen. Gleiches gilt für Ihren Vertragspartner.
Bei einem Buchungsvertrag für eine Ferienwohnung ergeben sich in der Regel folgende Verpflichtungen:
Es ist üblich, im Vertrag Zusatzleistungen zu definieren, die der Gast während der Mietzeit nutzen darf. Die Leistungen variieren entsprechend der Bedürfnisse des Gastes und Ihrem Angebot. Zu diesen Leistungen können gehören:
Die angebotenen Zusatzleistungen sind häufig von der Lage, der Größe und der Ausstattung der Ferienwohnung abhängig. Beachten Sie, dass der Gast nur einen Anspruch auf die Ausstattung hat, die im Vertrag vereinbart ist. Zudem ist es wichtig, dass alle Preisbestandteile und Kosten für die gebuchten Zusatzleistungen von Ihnen offen an Ihren Gast kommuniziert und somit Vertragsbestandteil werden.
Eine Verpflichtung aus Buchungsverträgen ergibt sich nicht nur für Sie als Vermieter. Auch der Gast muss die Vereinbarungen einhalten, die in dem Vertrag für seine Seite getroffen wurden.
Folgende Verpflichtungen ergeben sich für den Gast:
Sie können weitere individuelle Vereinbarungen treffen, etwa über die Nutzung eines Gartens oder eines Parkplatzes (z.B. in der Hausordnung). Gültigkeit haben die Bestimmungen, die Sie gemeinsam in den Vertrag aufnehmen. Als Vermieter haben Sie das Recht, Einschränkungen zu definieren. So können Sie beispielsweise festlegen, dass die Nutzung des gesamten Gartens nicht gestattet ist. Diese Praxis ist üblich, wenn sich die Ferienwohnung auf dem Grundstück befindet, auf dem Sie selbst wohnen.
Die Buchungsbestätigung ist ein wichtiges Dokument, da Sie gemeinsam mit dem Gast einen schuldrechtlichen Vertrag schließen. Dies bedeutet, dass beide Parteien aus dem Vertrag Ansprüche herleiten können. Als Vermieter haben Sie den Anspruch auf die Bezahlung der Miete. Der Gast hat den Anspruch auf eine Ferienwohnung, die der vertraglichen Beschreibung entspricht. Weitere Ansprüche bestehen auf vereinbarte Zusatzleistungen und die Einhaltung der hygienischen Bestimmungen. Sollte es Probleme geben, bildet der Vertrag die Grundlage für die Herleitung schuldrechtlicher Ansprüche. Allein aus diesem Grund sollten Sie auf die Schließung eines Buchungsvertrages nicht verzichten.
Es gibt verschiedene Vorgaben, nach denen Sie als Vermieter die Buchungsbestätigung gestalten sollten. Grundsätzlich sind Sie in der Gestaltung der Form frei. Wichtig ist nur, dass die Buchungsbestätigung alle relevanten Informationen erhält.
In den Kopf der Buchungsbestätigung gehören Informationen wie der Name des Vermieters, die Anschrift der Ferienwohnung sowie Kontaktinformationen. Geben Sie eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind.
Definieren Sie den exakten Aufenthaltszeitraum, in dem der Gast die Ferienwohnung nutzt. Dies ist auch bei kurzen Aufenthalten, etwa an einem oder zwei Tagen, notwendig. Nur so können Sie nachweisen, wann sich welcher Mieter in Ihrer Ferienwohnung aufgehalten hat. Um Rückfragen zu vermeiden, können Sie direkt angeben, ab wann die Unterkunft am Anreisetag zur Verfügung steht und bis wann der Gast am Abreisetag die Unterkunft verlassen haben muss. Als Vermieter sollten Sie außerdem die Anzahl der Gäste festhalten und vermerken, wie viele Erwachsene und Kinder die Buchung umfasst.
Fassen Sie im Mietvertrag die wichtigsten Details über das Ferienhaus zusammen. Dazu gehören unter anderem die Größe, die Anzahl der Räume und die Ausstattung von Küche und Badezimmer. Erwähnen Sie Details über die Nutzung eines Balkons, einer Terrasse oder eines Gartens. Geben Sie an, wie viele Schlafplätze in der Unterkunft vorhanden sind und ob eine Aufbettung für Babys oder Kinder möglich ist.
Als Vermieter entscheiden Sie, ob Sie Haustiere in der Ferienwohnung zulassen möchten oder nicht. Beides sollten Sie in der Buchungsbestätigung schriftlich festhalten und auch auf mögliche Zusatzkosten hinweisen.
Listen Sie alle Preise für die vereinbarten Leistungen detailliert auf. Dies gilt für den Übernachtungspreis, aber auch für Zusatzleistungen wie Bettwäsche, eine Aufbettung oder den Aufpreis für die Mitnahme eines Haustieres. Sollten Sie Kosten für die Endreinigung in Rechnung stellen, müssen Sie diese als Vermieter ebenfalls auflisten.
Es kann immer vorkommen, dass ein Gast die Reise nicht antreten kann. In diesem Fall haben Sie als Vermieter das Recht, eine Gebühr für die Stornierung zu verlangen. Listen Sie diese Gebühren im Detail auf und geben Sie den Zeitraum an, in dem eine Stornierung kostenlos möglich ist.
Der Einfachhalt halber können Sie ein Formular entwerfen, das alle relevanten Informationen enthält. Dieses Formular passen Sie an den jeweiligen Gast an. Dies sorgt für Übersichtlichkeit und ist einfach zu realisieren.Zudem lassen sich über viele Property Management Systeme (PMS) Buchungsbestätigung automatisiert nach Buchungseingang verschicken, was Ihnen hier Arbeit abnehmen kann.
Die Buchungsbestätigung gilt als verbindlicher Beherbergungsvertrag. Dieser Vertrag kommt in dem Augenblick zustande, in dem beide Parteien in die Buchung eingewilligt haben. Die Reservierung der Ferienwohnung wird in der Regel dann verbindlich, wenn der Gast die Anzahlung oder den Kaufpreis zahlt. Alternativ kann der Beherbergungsvertrag durch den Klick auf einen Button bei digitalem Vertragsabschluss zustande kommen.
Reservierung oder Beherbergungsvertrag?
Es ist wichtig, dass Sie zwischen einer Reservierung und einem Beherbergungsvertrag unterscheiden. Eine bloße Reservierung hat keine rechtliche Relevanz. Die eigentliche Buchung kommt erst mit der Buchungsbestätigung zustande.
Der verbindliche Versand der Buchungsbestätigung und des Vertrages an den Gast ist erst dann möglich, wenn dieser den Beherbergungsvertrag bestätigt hat. Liegt nur eine unverbindliche Anfrage für einen Zeitraum vor, sind Sie als Vermieter nicht berechtigt, eine Buchungsbestätigung zu versenden. Sie müssen zwingend die sogenannte Willenserklärung des Mieters abwarten.
Viele Anbieter nutzen Portale für die Vermietung ihrer Ferienwohnung. Hier kann es sein, dass das Portal eine automatische Buchungsbestätigung versendet. Da auch diese eine rechtliche Relevanz hat, ist es wichtig, dass Sie sich vorab über die Richtlinien informieren und prüfen, ob Sie noch zusätzlich eine Bestätigung verschicken müssen. Erhält der Gast z.B. von dem Portal nur eine Bestätigung über eine eingegange unverbindliche Anfrage, müssen Sie eigenständig eine Buchungsbestätigung verschicken. Eine Buchungsbestätigung als Mail gilt auch dann als zugestellt, wenn sie im Spamordner des Gastes landet.
Bei der Sofortbuchung ist bei vielen Buchungsportalen die Buchung direkt verbindlich. Der Gast möchte das Angebot direkt annehmen, die Zahlung ist sofort fällig. Die Buchungsbestätigung folgt automatisch von dem Portal. Wenn Sie dies nicht wünschen, deaktivieren Sie die Funktion der Sofortbuchung.
Die Bestätigung Ihrerseits für die Vermietung einer Ferienunterkunft ist in jedem Fall verbindlich. Beachten Sie deshalb die Rechtsfolgen, falls Sie Ihren Teil des Vertrages nicht erfüllen können. In diesem Fall kann der Gast einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Anders betrachtet haben Sie einen Anspruch auf die Zahlung der Miete für den gebuchten Zeitraum. Hier ist auch eine mündliche Willenserklärung des Gastes rechtsverbindlich. Sollte der Gast den Termin nicht wahrnehmen können, hätten Sie Anspruch auf die Zahlung der ausstehenden Summe. Sie haben aber grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag aus Gründen der Kulanz zu widerrufen. Somit ist es wichtig zu wissen, dass sich die Rechtsverbindlichkeit nicht automatisch ergibt. Sie müssen nicht zwingend einen Schadensersatz fordern und der Gast muss es auch nicht. Wenn Sie sich über die Vertragsauflösung einig sind, ist dies im Sinne des Gesetzes vollkommen legitim.
Alle Angaben in unseren Ratgeber Artikeln werden mit größter Sorgfalt recherchiert & geprüft. Beachten Sie jedoch dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder Rechtssicherheit der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen.
Unser Team für Ihren Vermietungserfolg!
Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Vermittlung von Ferienunterkünften möchten wir von Travanto Gastgeberinnen und Gastgebern sowie Ferienhausagenturen als starker Partner zur Seite stehen. Dabei legen wir Wert auf die persönliche Betreuung und helfen, die Ferienunterkunft im richtigen Licht zu präsentieren. Unsere reichweitestarken Portale und unser von unseren Partnern ausgezeichneter Channelmanager Reichweite+ sorgen für maximale Sichtbarkeit und Auslastung Ihrer Unterkünfte. Gerne stehen wir Ihnen unter info@travanto.de oder +49 40 244 249-0 für Rückfragen zur Verfügung. Alternativ können Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unserem Team vereinbaren!